PTB 2021 Interview: Kanzlei Christina Toth

Interview mit Christina Toth

Warum haben Sie sich bei den Promoting The Best Awards 2021 beworben?

Da ich mich nicht selbst beworben habe, kann ich diese Frage nicht direkt beantworten. Jedenfalls ein großes Dankeschön an meine*n unbekannte*n Nominierer*in!

Was ist Ihr Best Practise?

In meiner Arbeit als Juristin und Rechtsanwaltsanwärterin habe ich mich u.A.auf das Thema Gewaltschutzrecht spezialisiert. Ich bin täglich mit dem Thema befasst und arbeite bereits seit vielen Jahren mit Opferschutzeinrichtungen zusammen. Dabei vertrete und unterstütze ich Opfer von (häuslicher) Gewalt und Missbrauch, damit diese zu ihrem Recht kommen. Dabei habe ich festgestellt, wie wichtig persönliche Gespräche sind. Nur so kann ich die Situation des*der jeweils Einzelnen vollumfänglich verstehen und gemeinsam mit den betroffenen Personen die beste Lösung finden. Auch wenn es banal klingt: Zuhören ist das A und O, um auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen. 

Bei meiner Arbeit und diesen Gesprächen fällt mir immer wieder auf, dass vielen Personen gar nicht bewusst ist, dass Gewalt nicht erst bei einer körperlichen Auseinandersetzung beginnt. Mir ist es ein großes Anliegen, dass Opfer von Gewalt sowie Personen in ihrem Umfeld auch Informationen bekommen, wo sie sich rechtzeitig Hilfe holen können und welche Rechte ihnen zukommen. Gemeinsam mit der Kanzlei Christina Toth (in welcher ich als Rechtsanwaltsanwärterin tätig bin) habe ich daher erst kürzlich einen eigenen Blog mit dem Titel „Mit Recht gegen Gewalt“ (https://www.gewaltschutzrecht.at/) gestartet, der regelmäßig mit neuen Beiträgen zu allen wichtigen Fragen und aktuellen Themen versorgt wird. Ich freue mich, dieses Projekt im Jahr 2022 voranzutreiben.

Was sind zwei Do’s und Don’ts für Ihren Arbeitsbereich?

Do’s: 1. Engagement für jede*n Einzelne*n, 2. Flexibilität
Don’ts: 1. Versprechen machen, die man nicht einhalten kann, 2. Kurzsichtige Lösungen

Was ist ihr berufliches Motto/Zitat?

Ich könnte nicht sagen, dass ich ein konkretes Motto habe – aber um es mit den Worten von John F. Kennedy zu sagen: „Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt, wo die anderen erst einmal reden.“

PTB 2021 Interview: Nerds of Law

Interview mit Katharina Bisset (Nerds of Law)

Warum haben Sie sich bei den Promoting The Best Awards 2021 beworben?

Ich wurde nominiert, worüber ich mich und wir uns natürlich sehr gefreut haben. 

Womit haben Sie gewonnen?

Wir haben mit NetzBeweis, einem Beweissicherungstool für das Internet, den Award für das beste Tool im Bereich Anwalt gewonnen.

Die ursprüngliche Idee zu NetzBeweis entstand bei einem LegalTech Hackathon, und soll dabei helfen, dass Beweissicherung gerade bei Hass im Netz einfacher und automatisiert wird. Aus der Idee entstanden viel mehr Anwendungsbereiche, und aus der Web-Version für öffentliche Webseiten wurde eine Browser Extension. Mit der NetzBeweis Browser Extension kann man auch Inhalte hinter Logins, wie zB persönliche Nachrichten, und vieles mehr sichern. Die Webversion ist weiterhin für Betroffene kostenlos. Mittlerweile ist die Browser Extension auch über unsere Partner JAASPER und Weblaw erhältlich und in die Anwaltssoftware jurXpert integriert. 

Was ist Ihre Best Practice?

“Whatever makes you weird is probably your greatest asset.” ― Joss Whedon 

Was sind zwei Do’s und Don’ts für Ihren Arbeitsbereich?

Dos:

– Offene Kommunikation – unabhängig vom Arbeitsort

Auch kleine Schritten bringen die Digitalisierung vorwärts.

Don’ts:

– Papier

– Nichts zu hinterfragen. 

Was ist ihr berufliches Motto/Zitat?

„’So haben wir es noch nie gemacht‘ ist zum Motto unseres Erfolgs geworden.“  – TijenOnaran

PTB 2021 Interview: Dante

Interview mit Gina-Maria Tondolo (Dante Legal Tech Solutions)

Warum haben Sie sich bei den Promoting The Best Awards 2021 beworben?

Der Promoting the Best Award vom Verein der Unternehmensjuristen und Women-in-Law wird jedes Jahr von einer hochkarätig besetzten Jury vergeben. Die Unabhängigkeit der Vergabe spricht für die Wertigkeit des Awards – weshalb es ihn zu einer besonders begehrten Auszeichnung macht.

Womit haben Sie gewonnen?

Der Innovationspreis von „Promoting The Best“ wird für besonders zukunftsweisende Innovationen und Projekte in der Rechtsberatungsbranche verliehen. LAWRENCE konnte sich in der Kategorie Legal Tech Anbieter als hochspezialisiertes Tool für das Legal Marketing von Rechtsanwaltskanzleien durchsetzen.

LAWRENCE ist ein Game Changer für das Legal Marketing und hebt sich von anderen Legal Tech Tools ab:

Lawrence wurde von einer erfahrenen Legal Marketing Expertin (Gina-Maria Tondolo) in enger Zusammenarbeit mit 2 Pilotkunden (Schönherr und Binder Grösswang) entwickelt und ist bei diesen Kanzleien und weiteren Kunden in Österreich und der Schweiz erfolgreich im Einsatz.
Lawrence hat einen klar bestimmten Fokus: Legal Marketing. In diesem Bereich befähigt das Tool seine Kunden, konkrete Probleme zu lösen und die Effizienz der Prozesse signifikant zu steigern.
Für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Lawrence ist das österreichische IT-Schwergewicht World Direct zuständig. World Direct bürgt für Professionalität und Know-how – etwa im Bereich IT Security – und für Konstanz.
Die Implementierung von Lawrence ist relativ einfach und wird vom Lawrence Team professionell unterstützt und begleitet.

Was ist Ihre Best Practice?

Die weitläufige Praxis in der Erstellung von Marketingdokumenten von Anwaltskanzleien– wie Pitches, Eingaben für Submission Rankings und Awards oder Kanzlei- und Anwaltsprofile – ist bislang ein mühsamer und händischer Prozess. Die benötigten Informationen sind weder ohne weiteres abrufbar, noch automatisiert verwertbar: Sie müssen vielmehr bei Partnern und Associates eingefordert und in Handarbeit zu Marketingdokumenten zusammengesetzt werden. Der persönlichen Ressourceneinsatz ist hoch und teuer.

Hier setzt LAWRENCE an und schafft es

alle marketingrelevanten Informationen an einem Ort digital zu erfassen, zu speichern und zu pflegen,
Marketingdokumente wie Pitches, Vorlagen für Mandantenleitfäden, Kanzlei- und Persönlichkeitsprofile sowie Lebensläufe automatisiert zu erstellen,
alle Informationen in Übereinstimmung mit dem Corporate Design der Kanzlei zu gestalten,
marketingbezogene Prozesse zu definieren, Fristen zu setzen und intern zu kommunizieren,
den Partnern der Kanzlei die Möglichkeit zu geben, die Verwendung ihrer Mandate und Referenzklienten für Marketingzwecke online per Mausklick zu genehmigen oder abzulehnen.

Was sind zwei Do’s und Don’ts für Ihren Arbeitsbereich?

Dos:

Aus Erfolgen lernen

Wir freuen uns nicht nur über die eigenen Erfolge und versuchen diese zu replizieren, wir freuen uns auch über die Erfolge der anderen und lassen uns gerne davon inspirieren.

Aus Misserfolgen lernen

Fehler sind leider unvermeidbar. Wichtig ist es jedoch, wie man damit umgeht. Erstens schnell beheben und zweitens daraus lernen. Eine gute Fehlerkultur hilft in der Weiterentwicklung und beim Wachsen.

Donts:

Misserfolge „feiern“

Wenn etwas nicht funktioniert, dann sollte man sich darauf konzentrierenvorwärtszuschauen und schnell neue Lösungen zu finden. Wenn man zu lange bei etwas verharrt, das nicht funktioniert, verliert man wertvolle Zeit es besser oder anders zu machen.

Erfolge feiern

Ein Anwalt hat mir einmal erzählt, dass er sämtliche Medaillen und Preise, die er gewinnt, sofort wegwirft. Denn es interessiert ihn nicht, sich selbst zu feiern und sich auf die Schulter zu klopfen. Vielmehr sucht er den nächsten Wettbewerb, um sich neuen Herausforderungen zu stellen.

Wir haben unseren Promotingthe-Best Preis natürlich nicht weggeworfen undauch kräftig gefeiert. Außerdem wollen wir weitere Preise für unsere Vitrine gewinnen. Ja – wir arbeiten noch an uns

Was ist Ihr berufliches Motto/Zitat?

„Erfolge dürfen gefeiert werden.“

PTB 2021 Interview: Coca-Cola Helenic

Interview mit Claudia Simon (Coca Cola Helenic)

Warum haben Sie sich bei den Promoting The Best Awards 2021 beworben?

Mir haben vor allem die Kriterien, nach denen der Award vergeben wird gut gefallen. Aus meiner Sicht geht es hier um Themen, die für Unternehmen wichtig und die am Puls der Zeit sind. Ich finde es gut, dass diese Themen mal in den Vordergrund gerückt werden.

Womit haben Sie gewonnen?

Ich denke, dass wir mit unserem Diverstiy Programm, der Berücksichtigung der unterschiedlichsten Bedürfnisse unserer Mitarbeitenden und der Nutzung dieser Aspekte für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Unternehmen gewonnen haben.

Was ist Ihr Best Practise?

Ich denke, dass bei uns va. unsere Arbeit zum Thema „Diversity“ „Best Practice“ ist. Hier geht es nicht nur um das Legal Team, sondern am das gesamte Unternehmen. Diversity ist eine Stärke und verschiedene Arbeitsmodelle, die unterschiedliche Bedürfnisse adressieren sind dafür besonders wichtig. Arbeit in Teilzeit ermöglicht es, mehr Mitarbeitende beschäftigen zu können, die jeweils andere Stärken ins Team einbringen und sich auch wunderbar im Urlaub oder Krankenstand vertreten können. Gendergerechte Sprache adressiert alle Mitarbeitenden und Vertragsparteien und schafft so ein inklusiveres Klima. Workshops zu Themen wie „Unconscious Bias“ schaffen Awareness und geben uns die Möglichkeit uns weiterzuentwickeln.

Was sind zwei Do’s und Don’ts für Ihren Arbeitsbereich?

Do’s: Verantwortung übernehmen – für Themenbereiche und vor allem unsere Entscheidungen

              Weiterentwicklung – im Legal Bereich aber auch bei anderen Themen wie etwa Kommunikation

              Offenheit – im Team und auch im Unternehmen

Don’ts: Hinter verschlossenen Türen zu arbeiten und nicht offen zu sein für Dialog und Feedback

              „Blaming wenn etwas schief läuft – anstatt aus Fehlern zu lernen

              Zu viel Legal Language, zu komplizierte Formulierungen

Was ist ihr berufliches Motto/Zitat?

„Love it, change it or leave it.“

PTB 2021 Interview: Philadelphy-Steiner

Interview mit Valentina Philadelphy-Steiner (Kanzlei Philadelphy Steiner) 

Warum haben Sie sich bei den Promoting The Best Awards 2021 beworben?

Promoting The Best, eine Initiative von Women in Law und der Vereinigung österreichischer Unternehmensjuristen zeichnet Kanzleien aus, die Konzepte zur Förderung von Frauen erfolgreich umsetzen. Wir haben uns seit Gründung der Kanzlei intensiv damit beschäftigt ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Frauen- und Familienfreundlich ist. Auf Mitarbeiterebene haben wir derzeit eine Frauenquote von 100%.

Aus dieser Qualifizierung heraus haben wir unsere Nominierung eingereicht.

Womit haben Sie gewonnen?

Frauen stehen bei uns an vorderster Front. Nicht nur weil die Führungsspitze und die Partnerinnen der Kanzlei weiblich sind, sondern weil unsere Arbeitsweise drauf ausgelegt ist, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das ein Maximum an Flexibilität bietet. Das ist leider noch immer vorrangig ein Frauenthema und daher vor allem für Frauen, die Familie und Karriere unter einen Hut bringen müssen, sehr wichtig.

Das war offenbar ausschlaggebend für die Jury uns den Preis für die Kategorie Women in Law – Beste Rechtsanwaltskanzlei 2021 – zu verleihen.

Was ist Ihr Best Practise?

Wir teilen unsere Arbeit inhaltlich und zeitlich nach Spezialisierung auf. Unsere Juristinnen können dabei selbst bestimmen, wann und wo sie arbeiten Das geht nur, wenn man darauf vertrauen kann, dass jeder seine Leistung zeitgerecht erbringt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dieses Arbeitsmodel nicht nur Verantwortungsbewusstsein fördert, sondern auch die Motivation und Leistungsbereitschaft erheblich steigert. Der Erfolg gibt uns Recht. Wir bekommen fast täglich Bewerbungen von Frauen und Männern, die gerne bei uns arbeiten wollen.

Was sind zwei Do’s und Don’ts für Ihren Arbeitsbereich?

Dos:

Freude & Spass

Mit Humor und Kuchen lässt sich jeder Arbeitstag gut meistern. 😉

Wir tauschen uns ständig und gerne miteinander aus und feiern berufliche und persönliche Erfolge. Bei unseren regelmäßigen Mittagessen in der Kanzlei haben wir immer etwas zum Besprechen und zum Lachen. Eine bewährte Kombination.

Lernen

Lernen macht glücklich. Das ist uns auch wichtig. Wir motivieren unsere Mitarbeiter sich selbständig fortzubilden, Zeitung zu lesen, Webinare zu besuchen, Podcasts zu hören und sich auch mit gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen. Es ist gerade in unseren Rechtsgebieten besonders wichtig, up-to-date zu bleiben, auch was gesellschaftspolitische Entwicklungen betrifft.

Don’ts:

24/7 Erreichbarkeit

Die Rechtsanwaltsbranche hat einen schlechten Ruf hinsichtlich der Arbeitszeiten und der geforderten Erreichbarkeit von Mitarbeitern. Auch wenn wir Partnerinnen für unsere Klienten immer erreichbar sind, wenn dies notwendig ist, erwarten wir das nicht von unseren Mitarbeitern. Wir gehen sehr respektvoll mit der Zeit und dem Einsatz unserer Mitarbeiter um.

Altmodischer Führungsstil

Befehlsausführer und Jasager sind bei uns fehl am Platz. Wir wollen selbstständig denkende Menschen, die uns ihre Meinung sagen, auch wenn sie nicht mit unserer übereinstimmt. Wir verstehen uns als lernende Organisation und pflegen eine offene, direkte Kommunikation. Konstruktives Feedback zu geben und zu erhaltenist essenziell. Das hilft uns allen unsere Aufgaben besser zu erledigen und aus Fehlern zu lernen.

Was ist ihr berufliches Motto/Zitat?

„Ein Kuchen hilft immer.“

PTB 2021 Interview: HSP

Interview mit Julia Hausleitner (HSP Rechtsanwälte GmbH)

Warum haben Sie sich bei den Promoting The Best Awards 2021 beworben? 

Ich war sehr überrascht, als ich von meiner Nominierung erfahren habe, da ich mich gar nicht selbst beworben hatte. Mag. Markus Busta, Partner bei HSP.law, hat mich für den Promoting The Best Award als „Beste*r Konzipient*in des Jahres“ nominiert, was mich überaus freut, da es mir zeigt, dass harte Arbeit und gute Leistungen bei HSP.law auch gewürdigt werden. 

 Womit haben Sie gewonnen? 

Ich wurde zur besten Konzipientin des Jahres 2021 gewählt. Besonders hervorgehoben wurde bei meiner Auszeichnung, dass ich im Bereich des Baurechts viele Projekte erfolgreich betreut habe und mich hier als Frau in einer eigentlichen Männerdomäne etabliert habe.

Was ist Ihr Best Practise? 

Mein Best Practice ist es, neue Herausforderungen bestmöglich anzunehmen und in stressigen Situationen die Ruhe zu bewahren.

Was sind zwei Do’s und Don’ts für Ihren Arbeitsbereich? 

Do: 
1. kritikfähig sein
2. ehrgeizig sein

Don’ts: 
1. fehlender Teamgeist 
2. schnell aufgeben 

Was ist ihr berufliches Motto/Zitat? 

„Alles, was du willst, ist auf der anderen Seite der Angst.“

PTB 2021 Interview: liebenwein

Interview mit Stefanie Liebenwein (Liebenwein Rechtsanwälte GmbH)

Liebenwein Rechtsanwälte steht für Erfahrung, Innovation sowie insbesondere für erfolgreiche rechtliche Beratung und Betreuung. Wir beraten umfassend in allen wichtigen Bereichen des Wirtschafts,- Immobilien- und Gesellschaft- wie Gesundheitsrecht. Mit einem jungen, dynamischen und engagierten Team aus RechtsanwältInnen und RechtsanwaltsanwärterInnen betreut und unterstützt Liebenwein Rechtsanwälte als Mandanten private und öffentliche, nationale als auch internationale Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Anliegen. Ein hohes Maß an Qualität, Schnelligkeit, Flexibilität und Teamarbeit zählen zu unseren Stärken und zeichnen uns und unsere Arbeitsweise besonders aus.

Als Partnerin und Geschäftsführerin der Liebenwein Rechtsanwälte GmbH bin ich auf die Verfahrensführung vor Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten sowie Behörden mit intensivem Fokus auf Wirtschaftssachen spezialisiert und in den besonderen Rechtsgebieten Gesundheitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht und Persönlichkeitsschutz tätig. Mir persönlich ist vor allem die Förderung und Unterstützung junger JusitInnen ein großes Anliegen; neben internen Projekten zur Nachwuchsförderung unterstütze ich zudem auch weitreichend externe Projekte.

Warum haben Sie sich bei den Promoting The Best Awards 2021 beworben?

Ich habe mich nicht selbst beworben, meine Kolleginnen hatten die Idee und die Bewerbung gemeinsam mit unserem Team erarbeitet und mich kurz vor der Abgabe damit sozusagen „überrascht“. Sie kamen mit den ausgefühlten Unterlagen auf mich zu und haben mein OK dazu eingeholt. Ich habe mich sehr darüber gefreut!

Womit haben Sie gewonnen?

Nach den Angaben der Jury war neben meinen vielen Publikationen und Vorträgen, mein großes Interesse an der Förderung von jungen JuristInnen durch die Betreuung und Initiation von Projekten und Vorträgen, wie etwa die Betreuung von einem Moot Court Teams aber auch meine Tätigkeit als Mentorin im Women in Law Mentorin Programm 2021/2022, ausschlaggebend.

Mir bereitet es viel Freude, wissenschaftlich zu arbeiten, aber eben auch Wissen weiterzugeben. Daher ist mir auch die Ausbildung der RechtsanwaltsanwärterInnen, gerade natürlich in unserem Team, besonders wichtig. Ich nehme meinen Ausbildungsauftrag als Rechtsanwältin sehr ernst und stehe für Fragen und Diskussionen insbesondere den RechtsanwaltsanwärterInnen in unserem Team immer sehr gerne zur Verfügung.

Was ist Ihr Best Practise?

Ich selbst versuche mich ständig fort- und weiterzubilden; dies ist natürlich zum einen in unserem Beruf notwendig, zum anderen denke ich aber auch, dass eine gute und fundierte Ausbildung nur anbieten kann, wer sich selbst immer wieder weiterbildet und reflektiert – sowohl beruflich als auch persönlich.

Was sind zwei Do’s und Don’ts für Ihren Arbeitsbereich?

Ein wesentliches Asset ist meines Erachtens die gegenseitige Wertschätzung und ein respektvoller Umgangston; das ist ein Eckpfeiler unseres Miteinanders im Unternehmen. Wir legen darauf im Umgang mit MandantInnen, KollegInnen, Gerichten, Behörden, PartnerInnen sehr großen Wert.

Zum anderen sollte die Lösung der herangetragenen Themen stets im Vordergrund stehen. Es ist wichtig zielorientiert zu arbeiten und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Probleme sind zuallererst zu lösen und nicht nach einem Schuldigen für ihr Entstehen zu suchen; ist das geschafft, ist in einem zweiten Schritt zu eruieren, wie es dazu kam und vor allem, was beim nächsten Mal besser gemacht werden kann.

Kommunikation ist der Schlüssel für das Funktionieren zwischenmenschlicher Beziehungen, das ist auch im Beruf so. Gerade in einer zeitintensiven Branche, wie der Rechtsanwaltschaft, darf es daher meines Erachtens an der Zeit für konstruktive Kommunikation nicht fehlen; auch wenn das mitunter schwerfällt, ist es sehr wesentlich für den gemeinsamen Erfolg.

Was ist Ihr berufliches Motto/Zitat?

„Man lernt nie aus“.

Interview – Ingo Dieter Joham (Partner | lawyers & more)

Sophie Martinez, Initiatorin der Promoting the Best Awards, sprach anlässlich der diesjährigen Gala mit Ingo Dieter Joham, Partner bei lawyers & more I executive search & consulting.

Mit dem Promoting the Best Awards adressieren wir die drei wichtigen Zukunftstreiber: Leistung, Digitalisierung und Frauen. Wir wollen die Besten der Besten, die Zukunftstrends erkennen und umsetzen auszeichnen und ihnen eine wohlverdiente Bühne geben. Sie sind tagtäglich „auf der Jagd“ nach den besten Köpfen für die besten Arbeitgeber. Wie schaffen Sie es tatsächlich an die Besten der Besten heranzukommen?

Unsere Erfolgsgaranten sind in erster Linie ganzheitliches Denken & Handeln, unkonventionelle Ansätze, Kreativität, Empathie sowie die Einbeziehung von Employer Branding und Unternehmenskultur bei der Suche. Arbeitnehmer suchen vermehrt sinnstiftende Arbeit bei gutem Arbeitsklima in einem Unternehmen, mit dem sie sich identifizieren können und welches eine individuell angepasste Balance zwischen Beruf und Privatleben ermöglicht. Diese Faktoren spielen beim Recruiting und im Talent Management eine immer wichtigere Rolle. Nicht zu vergessen ist natürlich ein starkes Netzwerk sowie unsere langjährige Branchenerfahrung.

Ingo Dieter JOHAM, Sandra SCHNEIDER, Bernhard BREUNLICH

Was sind die Themen die den Rechtsmarkt künftig prägen werden?

Um den neuen Herausforderungen der Arbeitswelt und dem demografischen Wandel gerecht zu werden, sind beim Recruiting neue, zeitgemäße Strategien unverzichtbar. Auch wir in der Personalberatung müssen wir uns Fragen stellen: Wer arbeitet in der Kanzlei der Zukunft? Wie verändern sich Kanzleistrukturen und wie werden Berater künftig mit Mandanten zusammenarbeiten? Wie werden in der Kanzlei der Zukunft die Nachwuchsjuristen ausgebildet? Neben der „klassischen“ juristischen Ausbildung werden auch andere Themen in den Fokus rücken wie beispielsweise digitale Kompetenzen. Digitalisierung und Legal Tech und der pragmatische Zugang dazu ist ein großes Thema.  In rechtlicher Hinsicht sind aktuell die Bereiche Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Gesellschaftsrecht/M&A besonders gefragt.

Future Law – Rechtsmarkt der Zukunft: Müssen Mensch und Arbeit neu gedacht werden?

Der Arbeitsmarkt ist im Umbruch und wandelt sich noch stärker von einem Arbeitgebermarkt in einen ausgeprägten Arbeitnehmermarkt. Dieser Trend wird durch geänderte Jobbedürfnisse der nachrückenden Generationen Y und Z verstärkt. Bindung und Loyalität zum Arbeitgeber sowie Zugkraft von Gehalt oder etwa Aufstiegsmöglichkeiten nehmen ab. Work-Life-Balance, Freude an der Arbeit, eine attraktive und gelebte Unternehmenskultur, Anerkennung sowie Feedback oder Flexibilität des Arbeitgebers sind entscheidende Bedürfniskriterien dieser Arbeitnehmer-Generationen. Das Wort der Zukunft heißt „Transformation“. Viele Jobprofile der Gegenwart werden in wenigen Jahren nicht mehr existieren – viele neue werden entstehen. Corporate Culture und die unternehmerische gesellschaftliche Verantwortung werden wichtiger.

Interview – Christian Gesek (Oberstaatsanwalt BMVRDJ & stv. Leiter der Abt. III 3, Rechtsinformatik, IKT der Justiz)

1.) Herr Gesek, ihr Projekt zur Neuerung bei der eAkteneinsicht hat bei den diesjährigen Promoting the Best Awards 2019 im Bereich Legal Tech Innovation im Rechtsbereich siegreich abgeschnitten. Können Sie unseren Leserinnen und Lesern näher bringen worum es sich bei Ihrem Projekt handelt und welche Neuerungen es Nutzern bietet?

Bei der elektronischen Akteneinsicht handelt es sich um ein wichtiges Element, das in die umfassende strategische Initiative „Justiz 3.0“ eingebettet ist.
Justiz 3.0 wurde 2013 ins Leben gerufen und strebt kurz gefasst die bestmögliche IT-Unterstützung des Justizbetriebes bis hin zur vollständig digitalen Akten- und Verfahrensführung an.
Wenngleich die Möglichkeit einer elektronischen Akteneinsicht (über Verrechnungsstellen) grundsätzlich schon seit 2004 besteht, entfaltet sich ihr vollständiger Nutzen erst mit der lückenlosen Abdeckung des gesamten Akteninhaltes.
Mit der Pilotierung von Justiz 3.0 und der vollständigen digitalen Aktenführung im September 2016 wurde die elektronische Akteneinsicht komplett überarbeitet, verbessert und an die Bedürfnisse der Abfrageberechtigten angepasst. Der Gerichtsakt wird nun vollständig wiedergegeben, inklusive aller Schriftsätze, Beilagen und vom Entscheidungsorgan getroffener Verfügungen. Die Berechtigten können in ihrem Gerichtsakt rund um die Uhr und von jedem beliebigen Ort aus Termine, Beschlüsse und Einbringungsdaten von Schriftsätzen elektronisch einsehen, ebenso wie die Information, wo sich der Akt derzeit befindet und welche Kalender das Gericht gesetzt hat. Die Anwendung ist auch für die Nutzung mit mobilen Endgeräten ausgelegt.
Neben einer reinen Online-Einsicht in den Akt (bzw. die relevanten Aktenteile) kann der Akt (bzw. können die relevanten Aktenbestandteile) auch als PDF-Datei heruntergeladen werden. Den Berechtigten steht dann ein strukturiertes PDF-Dokument zur Verfügung, das gezielt nach Schlagworten durchsucht werden kann. Für eine leichtere Orientierung wird ein Inhaltsverzeichnis mitgeliefert, in dem alle Aktenbestandteile chronologisch nach Ordnungsnummern dargestellt werden.
Technisch wurden dabei zwei Wege bestritten:
Im Strafverfahren erfolgt eine antragsbasierte Akteneinsicht. Nachdem ein Entscheidungsorgan den entsprechenden Antrag bewilligt hat, werden den Berechtigten die genehmigten Aktenbestandteile elektronisch übermittelt. Insbesondere Sozialversicherungen können so einfach in die sie betreffenden Verfahren Einsicht nehmen.
Im Zivilbereich wird den Berechtigten grundsätzlich der gesamte Akt zur Verfügung gestellt. Das System sieht jedoch vielfältige Abstufungen vor und ermöglicht eine an die individuellen Bedürfnisse angepasste Zuweisung von Einsichtsrechten. Dabei ist eine zeitliche Einschränkung (zB für Sachverständige während der Zeit der Gutachtenserstellung) ebenso möglich wie eine Einschränkung auf bestimmte Dokumente. Der Einstieg erfolgt mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur, sodass das System nicht nur die Berechtigungen prüfen kann, sondern Zugriffe auch mitprotokolliert.
Derzeit wird diese Form der Akteneinsicht hauptsächlich für die Übermittlung der Akten an Sachverständige verwendet. Eine Ausweitung für Bürgerinnen und Bürger, die automatisch als Partei eine entsprechende Berechtigung erhalten sollen, ist in Vorbereitung.
Im Vordergrund der neuen elektronischen Akteneinsicht steht die einfache, rasche und kostengünstige Zurverfügungstellung des gesamten gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Aktes. In Zeiten zunehmender Digitalisierung ist es Verfahrensbeteiligten nicht zuzumuten, lange Anfahrtswege und/oder Wartezeiten auf sich zu nehmen, um in ein Verfahren Einsicht nehmen zu können. Die permanente und jederzeitige Möglichkeit zur Einsichtnahme reduziert zudem den Papierverbrauch, da nur noch jene Dokumente gedruckt werden müssen, die tatsächlich in Papierform benötigt werden. Auch für die Gerichtskanzleien führt die Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht zu einer Entlastung, da (Personal-)Ressourcen nicht mehr für die Vorbereitung von Aktenkopien und die Beaufsichtigung während der Akteneinsicht verwendet werden müssen.

Die elektronische Akteneinsicht (eAe) kann von den Parteien eines Gerichtsverfahrens sowie deren Vertreter/innen (insbesondere Rechtsanwält/innen) und anderen Berechtigten (zB Sachverständige) genutzt werden. Auch Notarinnen und Notaren profitieren in ihrer Funktion als Gerichtskommissärinnen und Gerichtskommissäre von der eAe.

2.) Wie sind Sie an dieses große Projekt herangetreten und welche Schritte benötigt es bis hin zur erfolgreiche Implementierung in den Alltag?

In der Phase eins dieser Initiative wurden mehr als 100 Justizmitarbeiter aus allen Bereichen, sowohl Entscheidungsorgane als auch insbesondere Kanzleimitarbeiter, Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher in Arbeitsgruppen einbezogen und in diesen Arbeitsgruppen die wichtigsten funktionalen Geschäftsfelder der Justiz, wie zum Beispiel „Entscheidungen und Verfügungen“, „Aktenlauf“, aber auch „Eingangs- und Ausgangsprozesse“ einer IST-Betrachtung unterzogen.
Darauf aufbauend wurde – befeuert durch Best-Practice-Beispiele aus dem internationalen Umfeld – die Vision eines künftigen „Soll“ entwickelt, das heißt ein idealtypisches Bild der künftigen IT-Unterstützungen für das jeweilige Geschäftsfeld gezeichnet. Die daraus abgeleiteten Handlungsfelder wurden in Form von Verbesserungspotentialen festgehalten, sodass letztlich zu jedem Geschäftsfeld ein gemeinsames Bild zu den erforderlichen Transformationsmaßnahmen vorlag.
Ebenso beteiligt waren in dieser ersten, etwas länger als ein Jahr dauernden Phase sämtliche hochrangigen Vertreter der Justizverwaltung sowie der Standesvertretungen.
Im Sommer 2014 konnte schließlich ein Endbericht vorgelegt werden, der einerseits das gemeinsame, im nächsten Kapitel skizzierte Verständnis der künftigen Ausrichtung festhielt, andererseits aber auch Grundlage für die ersten konkreten Umsetzungsschritte war. In einer ersten Umsetzungsphase dieser Roadmap wurden letztlich die wesentlichen Grundelemente der erforderlichen Querschnittskompo-nenten entwickelt, sodass im Dezember 2016 der Pilotbetrieb an vier Gerichten gestartet werden konnte.
Das Jahr 2017 war geprägt von einer permanenten Verbesserung von Stabilität und Performance des Gesamtsystems, aber auch vom laufenden Einholen von Feedback und Anregungen der Pilotanwender, die evaluiert und in den Anwendungen umgesetzt wurden. Zusätzlich war aber bereits der weitere Pilotbetrieb in der Gattung Cg am Handelsgericht Wien im Fokus, für den ebenfalls technische und funktionale Erweiterungen notwendig waren.
Im April 2018 konnte plangemäß auch dieser Pilot gestartet werden, aus dem wiederum Erfahrungsgewinn und neue Impulse für die stetige Weiterentwicklung und Verbesserung der Lösungen resultiert.
Aktuell (Stand Mitte September 2019) werden mehr als 17.000 Verfahren an 12 Gerichten vollständig digital geführt, wobei rund 12.000 Verhandlungen mit Bezug zu diesen Verfahren in speziell adaptierten Verhandlungssälen geführt wurden.
Der weitere Ausbau der digitalen Aktenführung auf die nächsten Verfahrensarten und Standorte wird in Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln möglichst zügig vorangetrieben, wobei in den nächsten Monaten die Bereiche Strafverfahren und Justizverwaltung mit Pilotbetrieben starten sollen.
Eine flächendeckende Verwendung der Komponenten von Justiz 3.0 wird bis Ende 2025 angestrebt.

3.) Welche Erfahrungen haben Sie an der Schnittstelle Recht und Technik gemacht?

Seit jeher leben wir unter dem Schlagwort „IT-als Hebel der Erneuerung“ einen Ansatz, der über das bloße Abbilden herkömmlicher Abläufe in der digitalen Welt hinauszielt.
Um das gesamte Potenzial einer derart gravierenden Umwälzung nutzen zu können, müssen bestehende Lösungen im Lichte neuer technischer Möglichkeiten, aber auch geänderter Rahmenbedingungen regelmäßig hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden.
Selbstverständlich sind dabei auch die gesetzlichen Grundlagen mitzubetrachten und erforderlichenfalls zu adaptieren.
Entscheidende Erfolgsfaktoren waren dabei neben einer starken Unterstützung auf Ebene der stakeholder auch eine möglichst frühe und breitflächige Einbindung der JustizmitarbeiterInnen bei der Entwicklung unserer Lösungen.
Gestützt auf das bereits seit Jahren bewährte Konzept der „agilen Entwicklung“ wurden dabei den Anwenderinnen und Anwendern stabile Komponenten zu einem frühen Zeitpunkt an die Hand gegeben, um dann auf Basis der im täglichen Arbeitsablauf gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse eine zielgerichtete Weiterentwicklung anschließen zu können.

4.) Haben Sie schon ein neues Projekt im Auge beziehungsweise wo sehen Sie noch Raum für Innovation im öffentlichen Bereich?

Neben den bereits dargelegten, in Anbetracht insbesondere der personellen und budgetären Rahmenbedingungen durchaus ambitionierten Pläne für den weiteren roll-out von Justiz 3.0 gibt es korrespondierend dazu insbesondere unter dem Schlagwort „Legal Tech“ weitere Vorhaben und Visionen:

Bei der Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen stellen Technologien für Künstliche Intelligenz (KI) eine Schlüsseltechnologie dar. Die potentiellen Einsatzbereiche für die Justiz erstrecken sich dabei von einer auf den konkreten Sachverhalt bezogenen Rechtsrecherche, dem Erkennen von Metadaten und Aussagen in Schriftsätzen, einer korrekten Zuteilung von Eingangsstücken, der kognitiven Analyse in Ermittlungsdaten bis zur intelligenten Analyse von Videodaten (bspw. von Verhandlungsaufzeichnungen) und einer prädiktiven Analyse von Bewegungsdaten in Justizanstalten.
Seit 2018 ist ein auf die spezifischen Bedürfnisse der Justiz „trainiertes“ KI-Service im Einsatz, welches Schritt für Schritt auf weitere Einsatzbereiche ausgeweitet werden kann. Aktuell wird KI in zwei Teilbereichen eingesetzt, wobei hier allen voran Algorithmen aus den Bereichen Machine Learning bzw. Deep Learning zum Einsatz gebracht werden:
Einerseits die Analyse von Dokumenten und darauf gestützte Vorschläge zur Dokumentbezeichung als Erleichterung bei der Datenerfassung bzw. das automatische Trennen umfassender pdf-Dateien in Einzeldokumente (zB bei Gesamtscans von Papierakten), andererseits das Erkennen von justizinternen Zuständigkeiten.
Ergänzend dazu kommt KI bzw. content analytics bereits in Großstrafverfahren mit teils beträchtlichen Datenmengen und vielfältigen Datenquellen zum Einsatz: in diesen Verfahren ermöglicht die IT-Unterstützung ergänzt um das Beiziehen von IT-Experten der Justiz ein beschleunigtes Aufarbeiten des Prozessstoffes und das Erkennen von verfahrensrelevanten Zusammenhängen und Verbindungen. Zusätzlich konnte im Pilotbetrieb bei sogenannten Sichtungsverfahren, das sind Verfahren mit Daten, die dem rechtsanwaltschaftlichen Verschwiegenheitsrecht unterliegen, mittels KI eine Filterung und Reduktion des dann tatsächlich zu sichtenden Datenvolumens auf rund 6 Prozent erreicht werden, was eine erhebliche Verfahrenserleichterung und –beschleunigung bedeutet.
Während die im Rahmen von Justiz 3.0 entwickelten Komponenten bereits jetzt eine intelligente Aktenaufbereitung auf Basis der Anmerkungen und Hervorhebungen des jeweiligen Entscheidungsorganes liefern, sollen nach den Planungen für die kommenden beiden Jahre die IT-unterstützte Aktenstrukturierung weiter ausgebaut, ein Konzept zur vertieften, KI-basierten Entscheidungsunterstützung erarbeitet und die automatische Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen für eine breitere Veröffentlichung sowie automatische Transkripte und Protokolle auf Basis von Diktaten und Ton- bzw. Bildaufzeichnungen umgesetzt werden. Schlussendlich sollen zur Erhöhung der Sicherheit im Strafvollzug beginnend noch im heurigen Jahr in Justizanstalten Projekte insbesondere zur Raumüberwachung mit Videoanalyse, Mustererkennung in Videomaterial zur Gewaltprävention und Gesichtserkennung zur Insassenzuordnung gestartet werden.

5.) Promoting the Best — der Name ist Programm, denn wir wollen besonderes Engagement auszeichnen. Was wünschen Sie den Promoting the Best Awards für die Zukunft?

Ich darf vorweg noch einmal den Veranstaltern zu dieser gelungenen Plattform gratulieren. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen eine noch breitere Beteiligung mit vielen kreativen und innovativen Ideen sowie eine lückenlose Anwesenheit sämtlicher Preisträger 😉

Interview Realest8 – Lena Brunner

1. Realest8 Technologies entwickelte eine Plattform für digitale Immobilientransaktionen in Österreich. Vom Kaufvertrag über die Finanzierung bis hin zur Eintragung ins Grundbuch wird alles online abgewickelt. Welche Sorgen und Problemstellungen der Nutzerinnen und Nutzer greifen Sie in diesem Zusammenhang auf und wie erleichtert Ihr Produkt konkret den Arbeitsalltag?
Die Plattform von Realest8 bindet alle an der Wertschöpfungskette einer Immobilientransaktion beteiligten Akteure digital in den Prozess ein und kreiert dadurch einerseits Vorteile für die VerkäuferInnen und KäuferInnen von Immobilien in Österreich, unsere primäre Zielgruppe. Die digitale Transaktion ermöglicht den EndnutzerInnen eine effiziente und rasche Abwicklung, da sie das Tool orts- und zeitunabhängig bedienen können, formale Anforderungen automatisch erfüllt werden und die digitale Abwicklung die vielen manuellen Prozesse obsolet macht. Durch die digitale Anbindung an das Grundbuch und andere Einheiten wird sichergestellt, dass die Daten fehlerfrei übernommen werden und nachträgliche Korrekturen somit überflüssig sind. Das eingebaute Vertragstool bietet durch ein Änderungsprotokoll zudem Transparenz und Übersicht in den meist komplexen Vertragsverhandlungen. Außerdem vereinfacht die Plattform für Personen mit Behinderung dank inklusivem Plattformauftritt den Zugang zum Immobilienmarkt. Abschließend ergeben sich für die EndnutzerInnen Kostentransparenz sowie Ersparnisse, da die Vertragsausarbeitung dank benutzerfreundlicher Oberfläche ohne Rechtsberatung möglich ist und die Digitalisierung die Prozesskosten sowie den Kontroll- und Modifikationsaufwand senkt.
Zur sekundären Zielgruppe zählen AnwältInnen, NotarInnen, Banken und TreuhänderInnen sowie SteuerberaterInnen. Unsere Plattform ermöglicht RechtsexpertInnen den Fokus auf Ihre Kernkompetenz, nämlich die Mandantenberatung. Notariate werden nicht mehr mit Authentifizierungen oder Grundbuchsabfragen belastet, sondern können sich ebenfalls voll auf die Bedürfnisse ihrer KlientInnen konzentrieren. Für Banken und TreuhänderInnen ergibt sich die Möglichkeit, die Transaktionen in Echtzeit zu erledigen und Prozesskosten zu senken. SteuerberaterInnen können dank unseres Steuertools die Berechnung der Immobilienertrag- sowie Grunderwerbsteuer einfach und nach Schema vornehmen.
Letztlich ist es unser Ziel, die Transaktionskosten (ca. 10% des Kaufpreises) erheblich zu vermindern. Konkret möchten wir die Maklerpauschale (ca. 3%) und die pauschalen Kosten der (treuhändischen) Vertragsabwicklung (ca. 2%) senken.

2. Was braucht es um ein so großes Projekt umzusetzen: IT Team, rechtliches Fachwissen, eine Innovationsstrategie?
Die Immobilientransaktion ist ein sehr aufwändiger und langwieriger Prozess, der viele Akteure einbindet. Rechtsexpertise und Erfahrung mit Immobilienverkäufen sind über die ganze Abwicklung hinweg essentiell, um die Probleme in der aktuellen Abwicklung zu erkennen. Die IT Expertise, die wir intern abdecken, hilft uns, die Möglichkeiten und Grenzen in der Digitalisierung des Prozesses auszuloten, die Schnittstellen optimal anzubinden und eine sichere Plattform auf die Beine zu stellen. Gerade in Sachen Schnittstellen ist uns das Bundesrechenzentrum (BRZ) von Anbeginn ein wichtiger Partner, der uns in diesem Punkt unterstützt. Da die Finanzierung ein wichtiger Aspekt in der Immobilienbereich ist, nützen wir auch Expertise in diesem Bereich. In unsere Innovationsstrategie fließen die Inputs ein, die Thomas Seeber im MIT-Lehrgang „Artificial Intelligence: Implications für Business Strategy“ erarbeitet hat. Der diverse Hintergrund unseres Teams mit Erfahrung im Transaktionswesen, in der IT, im rechtlichen Bereich sowie im Banking ermöglicht es uns, die komplexen Bausteine neu zusammenzufügen. Letztendlich sind es aber auch das Interesse an Digitalisierung und Innovation sowie der Wille, etwas nachhaltig verändern zu können, die uns in der Umsetzung unseres Projektes bestärken. Das Team arbeitet nach dem Kredo „tun tun tun“.

3. Welche Erfahrungen haben Sie an der Schnittstelle Recht und Technik gemacht?
An dieser Schnittstelle haben wir eine Vielzahl von Erfahrungen gemacht, die das ganze Spektrum von „wow“ über „schau-ma-mal“ bis „sicher nicht“ abdecken. Letztlich scheitern viele Projekt aber am Umstand, dass sich Techniker und Juristen nicht wirklich verstehen (wollen). Wir haben das Glück, dass wir im Team sehr gut aufeinander eingehen und auch verstehen (wollen), was die jeweils andere Person sagt.

4. Plaudern wir mal aus dem Nähkästchen: Haben Sie Tipps und Tricks auf dem Weg aufgegriffen, welche Sie mit Gleichgesinnten, die vielleicht ihr eigenes Legal Tech Tool kreieren wollen, teilen können?
Beginnen wir mit den persönlichen Kompetenzen. Der wohl wichtigste Aspekt, und das gilt unabhängig von der Branche für jedes neue Projekt, ist die Identifikation mit dem Vorhaben sowie der Glaube daran. Nur wer 100% hinter der Lösung steht, kann glaubwürdig auftreten und den Mehrwert der Innovation deutlich machen. Eine gewisse Risikobereitschaft sollte man selbstverständlich auch mitbringen, da auf dem Weg hin bis zur Implementierung nicht immer alles nach Plan laufen wird, eventuell Umwege nötig sind und das Projekt auch scheitern kann. Wie es eben so schön heißt „wer nicht wagt, der nicht gewinnt“. Probleme kommen meistens dann auf, wenn man am wenigsten damit rechnet. Eine Hands-on-Mentalität ist wichtig, um Lösungen zu finden und Probleme schnell hinter sich lassen zu können.
Aus fachlicher Sicht ist es unserer Meinung ein großer Vorteil, wenn das Team Erfahrung im Recht und in der IT mitbringt. Einerseits ist es wichtig, die Probleme im Rechtsbereich erkannt zu haben und andererseits bringt die Erfahrung in der Implementation von IT-Projekten den Vorteil, dass Möglichkeiten optimal dargestellt und Ziele realistisch gesteckt werden. Fundamental ist unseres Erachtens, dass das Team nach einer Lösung sucht und nicht „ein Legal-Tech-Projekt machen möchte“.

5. Promoting the Best — der Name ist Programm, denn wir wollen besonderes Engagement auszeichnen. Was wünschen Sie den Promoting the Best Awards für die Zukunft?
Zuerst möchten wir uns bei den Organisationen, welche die Promoting the Best Awards ins Leben gerufen haben, bedanken und ihnen ein Lob aussprechen. Es ist uns eine große Ehre, mit diesem Award in der Kategorie „Innovation Dienstleister“ ausgezeichnet worden zu sein.
Wir wünschen den Promoting the Best Awards, dass die Teilnahme für Rechtsabteilungen und Rechtsanwaltskanzleien zum Muss wird und so innovative Ideen und Konzepte Denkanstoß für Veränderung in anderen Organisationen bieten. Der Mix aus Wirtschaft und Politik ist sehr wertvoll und bietet gerade für Start-ups wie wir es sind eine wichtige Plattform.