Beste Konzipientin

Nominiert: Anna Kerschbaummayer

INTERVIEW

Anna Kerschbaummayr | Schönherr Rechtsanwälte GmbH

Warum haben Sie sich bei den Promoting the Best Awards 2023 beworben?

Ein Kollege hat mich für die Nominierung als „Beste Konzipientin 2023“ empfohlen. Ich war also überrascht und sehr erfreut, als ich von der Nominierung erfahren habe.

Was ist Ihr Best Practise?

Mein Best Practise ist: „Präzise Beratung, innovative Lösungen, das Vertrauen der MandantInnen gewinnen“.

Was sind zwei Do’s und Don’ts für Ihren Arbeitsbereich?

Do’s:

  1. zielstrebig und motiviert sein
  2. konstant hinterfragen und kritisch prüfen

Don’ts:

  1. sich nicht mit KollegInnen auszutauschen
  2. an alten Strukturen festhalten

Welchen Tipp würden Sie anderen geben um stets ganz vorne mit dabei zu sein bzw. die Branche weiterzuentwickeln? (Schwerpunkte wie beispielsweise: Women in Law, Innovation, etc.)

„Halte immer die Augen nach Möglichkeiten und Neuem offen.“

Das bedeutet nicht nur, sich über aktuelle Gesetzesänderungen und -vorhaben, die neueste Rechtsprechung und Trends auf dem Laufenden zu halten, sondern auch, den Austausch mit KollegInnen und MandantInnen zu pflegen. Von den Erfahrungen und Erkenntnissen anderer kann man viel lernen. Daher bemühe ich mich stets, proaktiv zu sein und nach kreativen Lösungen zu suchen, um sowohl für unsere MandantInnen als auch für unsere Branche den besten Weg zu finden.

Was ist Ihr berufliches Motto/Zitat?

„The only person you should try to be better than, is the person you were yesterday.“